- Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) stellt in ihrem neuen Kodierleitfaden klar, dass die CytoSorb-Behandlung ein eigenständiges therapeutisches Verfahren darstellt und methodisch von anderen extrakorporalen Verfahren (z.B. Hämofiltration, Hämodialyse, ECMO, Herz-Lungen-Maschine) abzugrenzen ist.
- Zu lesen ist dies im kürzlich erschienenen Kodierleitfaden 2021, der kostenlos auf der Website der DGfN runterzuladen ist: https://dgfn.eu/leistungsabrechnung.html
- Die Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) hat letzte Woche ebenso aufgrund einer Anfrage einer Klinik das Statement veröffentlicht, dass die Entfernung hydrophober, niedrig- und mittelmolekularer Substanzen (Anm.: so der generische Begriff für die CytoSorb-Therapie) eine von Nierenersatzverfahren oder kreislaufunterstützenden Verfahren mit extrakorporaler Zirkulation unabhängige Behandlungsmethode darstellt, da sich eingesetzte Materialien, Indikationen und Behandlungsziele unterscheiden.
- Beide deutlichen Positionierungen dieser relevanten Fachgesellschaften werden uns sowie den Kliniken helfen, dass CytoSorb als eigenständiges Therapieverfahren weiter etabliert und und regelmäßig von den Krankenkassen bezahlt wird.