DGfN und DGfM stellen CytoSorb-Therapie als eigenständiges Verfahren dar

  • Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) stellt in ihrem neuen Kodierleitfaden klar, dass die CytoSorb-Behandlung ein eigenständiges therapeutisches Verfahren darstellt und methodisch von anderen extrakorporalen Verfahren (z.B. Hämofiltration, Hämodialyse, ECMO, Herz-Lungen-Maschine) abzugrenzen ist.
  • Die Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) hat letzte Woche ebenso aufgrund einer Anfrage einer Klinik das Statement veröffentlicht, dass die Entfernung hydrophober, niedrig- und mittelmolekularer Substanzen (Anm.: so der generische Begriff für die CytoSorb-Therapie) eine von Nierenersatzverfahren oder kreislaufunterstützenden Verfahren mit extrakorporaler Zirkulation unabhängige Behandlungsmethode darstellt, da sich eingesetzte Materialien, Indikationen und Behandlungsziele unterscheiden.
  • Beide deutlichen Positionierungen dieser relevanten Fachgesellschaften werden uns sowie den Kliniken helfen, dass CytoSorb als eigenständiges Therapieverfahren weiter etabliert und und regelmäßig von den Krankenkassen bezahlt wird.

DGfM_monokausale-Kodierung-CytoSorb_Anfrage-0281-2

 

 

 

 

 

 

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